Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann

Mit Schreiben vom 11.05.2018 erhielt die Redaktion des wirbleibenalle.org-Blogs ein E Mail-Schreiben des Anwalts von Klaus Mindrup weitergeleitet. In diesem Schreiben zeigte der Anwalt die Vertretungsvollmacht seines Mandanten an und bemängelte die Darstellung dieses Artikels. Es wurde sich daraufhin mit dem Anwalt geeinigt, die anwaltliche E-Mail zu veröffentlichen,  diese Darstellung ist hier veröffentlicht.

Der Journalist Olaf Kampmann hatte im Jahr 2013 auf den Seiten seines Blogs „Prenzlberger Stimme“ mehrfach über Grundstücksgeschäfte des damaligen Pankower Bundestagskandidaten Klaus Mindrup (SPD) berichtet.

In erster Instanz wurde der Betreiber der Prenzlberger Stimme am 3. April 2014 dazu verurteilt, künftig „weder wörtlich, noch sinngemäß zu äußern/oder zu verbreiten, der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup ist entgegen seiner öffentlichen Darstellung doch Privateigentümer von Grundstücken des Projekts Hafendorf Fleesensee am Landschaftsschutzgebiet Nossenthiner/Schwinzer Heide.“

Kampmann verzichtete aus Kostengründen auf eine Berufung und machte den entsprechenden Satz unkenntlich. Damit schien die Angelegenheit erledigt zu sein. Doch zwei Jahre (!) später, im April 2016, stellte Klaus Mindrup einen „Ordnungsmittelantrag“ gegen Olaf Kampmann, weil dieser das Urteil missachtet habe. Dabei bezog sich Mindrup auf zwei Passagen, die bis dato keinerlei Anstoß bei ihm erregt hatten.

 

 

Der Politiker beantragte bei Gericht, mit der Begründung eines angeblichen Verstoßes gegen das Urteil, 1.500 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft gegen Kampmann zu verhängen.

Der Antrag wurde offenbar mit heißer Nadel gestrickt. Die Rollen der Beteiligten wurden vertauscht, so dass sich Kampmann darin als Immobilieneigentümer (Gläubiger) wiederfand während der Bundestagsabgeordnete zum „Schuldner“ avancierte.

 

 

 

Auch wenn das ursprüngliche Urteil vom April 2014 kein Wort darüber verlor, dass die Berichterstattung über die diskussionswürdigen Grundstücksgeschäfte zu unterlassen sind, machten die Richter der 27. Kammer des Landgerichts klar, dass auch schon das Erwecken eines Anscheins zu untersagen sei. Und schlossen sich dem entsprechenden Antrag an. Dabei erbrachten sie einen sehr besonderen Service, indem sie den Antrag des Politikers insbesondere in der Frage von Gläubiger und Schuldner in seinem Sinne vom Kopf auf die Füße stellten. Nach Meinung von Olaf Kampmann wurde der ursprüngliche Antrag dadurch eigentlich grob entstellt. Und hätte abgelehnt werden müssen.

Und nicht nur das: Vier weitere Beschlüsse, die sich auf den ersten, nach Ansicht Kampmanns in unzulässiger Weise ergangenen Beschluss stützen, sind mittlerweile durch das Gericht ergangen und haben die Haftzeit auf 145 Tage oder 14.500 Euro erhöht. Seit dem 20. Februar sitzt Olaf Kampmann nun gemeinsam mit Schwerverbrechern in Haft in Plötzensee.

Ein weiterer Antrag des Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup zu einer nochmaligen Erhöhung von Haft und Ordnungsgeld liegt derzeit beim Kammergericht vor.

 

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