Monatsarchive: Mai 2018

Gegendarstellung: „Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann“

Mit Schreiben vom 11.05.2018 erhielt die Redaktion des wirbleibenalle.org-Blogs ein E Mail-Schreiben des Anwalts von Klaus Mindrup weitergeleitet. In diesem Schreiben zeigte der Anwalt die Vertretungsvollmacht seines Mandanten an und bemängelte die Darstellung des Artikels „Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann“. Es wurde sich daraufhin mit dem Anwalt geeinigt, die anwaltliche E-Mail zu veröffentlichen, womit aus Sicht der Redaktion „der Position des Mandanten, genüge getan ist.“ Der Anwalt forderte die Redaktion zudem auf, dass „beigefügte Anlagen mitveröffentlicht werden, um dem Leser vollen Einblick zu gewähren“. Diesem Wunsch geht die Redaktion hiermit nach.


Anwaltliche E-Mail vom 11.05.2018:

Hiermit zeige ich Ihnen die Vertretung von Herrn Klaus Mindrup an. Auf mich lautende Vollmachtsurkunde füge ich dieser E-Mail bei (Vollmacht liegt der Redaktion vor).

Nach hiesigem Kenntnisstand sind Sie Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes für die Inhalte der Internetseite „wirbleibenalle.org“. Auf dieser Seite wurde mit Datum vom 04.05.2018 unter der Überschrift „Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann“ ein Artikel veröffentlicht, der meinen Mandanten betrifft und leider zahlreiche falsche Behauptungen enthält.

Im Einzelnen:

1.) In dem Artikel wird behauptet, Herr Kampmann habe aus Kostengründen auf die Einlegung einer Berufung verzichtet.

Dies ist unwahr.

Richtig ist, dass die damalige Prozessvertreterin Herrn Kampmanns, Rechtsanwältin Hölzer, mit Datum vom 15.07.2014 (im Schriftsatz fälschlicherweise 15.07.2013 bezeichnet) die zuvor eingelegte Berufung ausführlich begründete (Berufungsbegründung als .pdf), das Kammergericht die Begründung prüfte, ihr allerdings keine Aussicht auf Erfolg bescheinigte (Ankündigung der beabsichtigten Zurückweisung als .pdf), und sie schließlich zurückwies (Zurückweisung als .pdf). Es ist also keinesfalls so, dass aus Kostengründen keine Berufung eingelegt worden sei.

2.) Irreführend unvollständig ist auch die Aussage, dass Herr Kampmann den zu unterlassenden Satz aus dem Tenor des Urteils des Landgerichtes Berlin vom 03.04.2014 unkenntlich gemacht habe. Dies mag für die Seite „prenzlberger-stimme.de“ gelten, nicht jedoch für die Facebookseite der Prenzlberger Stimme, auf der der inkriminierte Satz bis zum heutigen Tage fast wortwörtlich zu finden ist:

3.) Irreführend ist auch, dass der erste Ordnungsmittelantrag zwei Jahre nach dem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 03.04.2014 gestellt worden sei. Da das Urteil erst mit Zurückweisung der Berufung am 08.06.2015 rechtskräftig wurde, war die Stellung eines Ordnungsmittelantrages zuvor nicht möglich.

4.) Unrichtig ist auch, dass sich die Ordnungsmittelanträge auf Passagen beziehen, die zuvor keinerlei Anstoß erregt hätten.

Richtig ist vielmehr, dass sich die Ordnungsmittelanträge sowohl gegen die ununterbrochene, (fast) wörtliche Wiedergabe des inkriminierten Satzes auf der Facebookseite der Prenzlberger-Stimme als auch gegen die sinngemäße Verbreitung der Aussage in den folgenden Abschnitten des Artikels „Überraschung: Mindrup doch Grundeigentümer am Fleesensee!“ richteten. Auch die sinngemäße Verbreitung des Satzes ist durch das Urteil untersagt.

5.) Unrichtig ist auch, dass Herr Mindrup 1.500,- € Ordnungsgeld beantragt habe. Die Festsetzung des angemessenen Ordnungsmittels wurde stets vollständig in das Ermessen des Gerichtes gelegt.

Nach alledem haben Sie sicherlich Verständnis, dass wir eine Korrektur der unrichtigen Aussagen verlangen.

Hierfür haben wir uns den 25.05.2018 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp S. Zeltner
Rechtsanwalt

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Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann

Mit Schreiben vom 11.05.2018 erhielt die Redaktion des wirbleibenalle.org-Blogs ein E Mail-Schreiben des Anwalts von Klaus Mindrup weitergeleitet. In diesem Schreiben zeigte der Anwalt die Vertretungsvollmacht seines Mandanten an und bemängelte die Darstellung dieses Artikels. Es wurde sich daraufhin mit dem Anwalt geeinigt, die anwaltliche E-Mail zu veröffentlichen,  diese Darstellung ist hier veröffentlicht.

Der Journalist Olaf Kampmann hatte im Jahr 2013 auf den Seiten seines Blogs „Prenzlberger Stimme“ mehrfach über Grundstücksgeschäfte des damaligen Pankower Bundestagskandidaten Klaus Mindrup (SPD) berichtet.

In erster Instanz wurde der Betreiber der Prenzlberger Stimme am 3. April 2014 dazu verurteilt, künftig „weder wörtlich, noch sinngemäß zu äußern/oder zu verbreiten, der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup ist entgegen seiner öffentlichen Darstellung doch Privateigentümer von Grundstücken des Projekts Hafendorf Fleesensee am Landschaftsschutzgebiet Nossenthiner/Schwinzer Heide.“

Kampmann verzichtete aus Kostengründen auf eine Berufung und machte den entsprechenden Satz unkenntlich. Damit schien die Angelegenheit erledigt zu sein. Doch zwei Jahre (!) später, im April 2016, stellte Klaus Mindrup einen „Ordnungsmittelantrag“ gegen Olaf Kampmann, weil dieser das Urteil missachtet habe. Dabei bezog sich Mindrup auf zwei Passagen, die bis dato keinerlei Anstoß bei ihm erregt hatten.

 

 

Der Politiker beantragte bei Gericht, mit der Begründung eines angeblichen Verstoßes gegen das Urteil, 1.500 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft gegen Kampmann zu verhängen.

Der Antrag wurde offenbar mit heißer Nadel gestrickt. Die Rollen der Beteiligten wurden vertauscht, so dass sich Kampmann darin als Immobilieneigentümer (Gläubiger) wiederfand während der Bundestagsabgeordnete zum „Schuldner“ avancierte.

 

 

 

Auch wenn das ursprüngliche Urteil vom April 2014 kein Wort darüber verlor, dass die Berichterstattung über die diskussionswürdigen Grundstücksgeschäfte zu unterlassen sind, machten die Richter der 27. Kammer des Landgerichts klar, dass auch schon das Erwecken eines Anscheins zu untersagen sei. Und schlossen sich dem entsprechenden Antrag an. Dabei erbrachten sie einen sehr besonderen Service, indem sie den Antrag des Politikers insbesondere in der Frage von Gläubiger und Schuldner in seinem Sinne vom Kopf auf die Füße stellten. Nach Meinung von Olaf Kampmann wurde der ursprüngliche Antrag dadurch eigentlich grob entstellt. Und hätte abgelehnt werden müssen.

Und nicht nur das: Vier weitere Beschlüsse, die sich auf den ersten, nach Ansicht Kampmanns in unzulässiger Weise ergangenen Beschluss stützen, sind mittlerweile durch das Gericht ergangen und haben die Haftzeit auf 145 Tage oder 14.500 Euro erhöht. Seit dem 20. Februar sitzt Olaf Kampmann nun gemeinsam mit Schwerverbrechern in Haft in Plötzensee.

Ein weiterer Antrag des Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup zu einer nochmaligen Erhöhung von Haft und Ordnungsgeld liegt derzeit beim Kammergericht vor.

 

Olaf Kampmann mit einer Spende zu unterstützen:

IBAN: DE64100500000514075040
BIC: BELADEBEXXX
Verwendungszweck: Prenzlstimme

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